ECC-Umstellung: Was Arzt- & Zahnarzt­praxen wissen müssen


ECC-Umstellung: Was Arzt- & Zahnarzt­praxen wissen müssen



Aktuell erreichen uns zahlreiche Anfragen rund um die ECC-Fähigkeit von Heilberufsausweisen, Praxisausweisen und Gerätekarten – ausgelöst durch ein Schreiben der KZV sowie Informationen der Bundesdruckerei zum Ablaufen verschiedener Telematik-Karten. Doch was genau steckt dahinter? Welche Ihrer Karten sind betroffen, welche Fristen gelten und wie bereiten Sie Ihre Praxis rechtzeitig vor? Wir klären auf! 


Worum geht es bei der ECC-Umstellung?

Die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen stellt derzeit von der älteren RSA-Verschlüsselung auf das modernere Verfahren ECC („Elliptic Curve Cryptography“) um. Betroffen sind insbesondere:

  • der elektronische Heilberufsausweis (eHBA),
  • die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B),
  • sowie die Gerätekarten der Kartenterminals (gSMC-KT).

Warum gibt es diese Umstellung?

Die bisherigen RSA-Zertifikate gelten technisch und regulatorisch nicht mehr als langfristig zukunftssicher. ECC bietet bei deutlich kleinerer Schlüssellänge ein höheres Sicherheitsniveau, arbeitet schneller und benötigt weniger Rechenleistung. Deshalb wird ECC künftig verpflichtender Standard in der Telematikinfrastruktur.


Was bedeutet das praktisch für Ihre Praxis?

Ohne ECC-fähige Karten und Systeme können wichtige TI-Dienste künftig nicht mehr genutzt werden – zum Beispiel: 

  • E-Rezepte,
  • elektronische AU (eAU),
  • KIM-Kommunikation,
  • elektronische Signaturen,
  • der Zugriff auf TI-Dienste insgesamt. 

Die alten Karten funktionieren dann technisch entweder gar nicht mehr oder werden von der TI nicht mehr akzeptiert. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, um Ihren Praxisbetrieb störungsfrei aufrechtzuerhalten. 





Symbolbild Umstellung von RSA auf ECC


Welche Fristen gelten für die Umstellung von RSA auf ECC?

  • eHBA (RSA / Generation 2.0):
    spätestens 30.06.2026
  • SMC-B (RSA / Generation 2.0):
    spätestens 30.06.2026
  • gSMC-KT (Gerätekarten der Kartenterminals):
    spätestens 31.12.2026
  • „RSA-only"-Konnektoren mussten bereits bis 31.12.2025
    ersetzt werden (diese Frist ist abgelaufen)


Wie erkenne ich, ob meine Karte betroffen ist?

  • Karten der Generation „G2.1“ sind in der Regel bereits ECC-fähig.
  • Karten der Generation „G2.0“ sind häufig noch reine RSA-Karten und müssen ersetzt werden.

Viele Anbieter – etwa die Bundesdruckerei – informieren betroffene Praxen automatisch. Dennoch sollte jede Praxis die Kartengeneration selbst prüfen. Bitte beachten Sie außerdem: In Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung für die Praxisausweise (SMC-B) verantwortlich.


Was tun, wenn SMC-B abläuft oder nicht ECC-fähig ist?

Ob Ihr Praxisausweis getauscht werden muss, erfragen Sie bei der KZV oder per E-Mail bei der Bundesdruckerei. Bitte geben Sie dabei stets die Kartennummer an.

So gehen Sie anschließend vor:

  1. Bestellen Sie eine neue SMC-B-Karte über das Serviceportal der KZV, Auswahl: „Bundesdruckerei“. Melden Sie sich dafür mit Ihrem persönlichen Account an.
  2. Nach Erhalt der Karte und des zugehörigen PIN-Briefes aktivieren Sie die SMC-B-Karte über das Portal der Bundesdruckerei. Wie das funktioniert, steht im beiliegenden Schreiben.
  3. Im Anschluss muss die SMC-B-Karte in Ihr TI-System integriert werden.

Diese Installation können Sie mit entsprechender Erfahrung selbst vornehmen – oder Sie beauftragen unsere Technik.


Was tun, wenn der eHBA abläuft oder nicht ECC-fähig ist?

Ob Ihr Ausweis getauscht werden muss, erfragen Sie per E-Mail bei der Bundesdruckerei – ebenfalls unter Angabe der Kartennummer.

So gehen Sie vor:

  1. Bestellen Sie einen neuen eHBA über die Bundesdruckerei (D-Trust eHealth Antragsportal).
  2. Nach Erhalt des eHBAs und des zugehörigen PIN-Briefes aktivieren Sie den Ausweis über das Portal der Bundesdruckerei.
  3. Pflegen Sie den eHBA anschließend in Ihre Software ein. In Z1 bzw. Z1.Pro finden Sie die Anleitung unter: Praxisorganisation – Stammdaten – Reiter „System“ – Dokumentationen – Reiter „Dokumentationen“ – „Aktivierung eHBA.pdf“.

Bei anderen Praxisprogrammen (z. B. Dampsoft, Ivoris) erfragen Sie das Vorgehen bitte bei Ihrer jeweiligen Programmhotline.

Hinweis zu den PINs: SMC-B und eHBA arbeiten jeweils mit eigenen PINs. Lesen Sie bitte immer sorgfältig, welche PIN Ihr Praxisverwaltungssystem abfragt.

  • Die Freigabe-PIN der SMC-B wird meist nach einem Kartenterminalstart abgefragt.
  • Die Freigabe-PIN des eHBA wird abgefragt, wenn Sie den eHBA ins Kartenterminal stecken.
  • Die Signatur-PIN des eHBA wird abgefragt, wenn Sie Dokumente wie eAU, eRezepte oder EBZ-Pläne signieren.

Haben Sie Probleme oder fühlen sich unsicher? Schicken Sie uns gern einen Serviceauftrag – wir unterstützen Sie bei der Einrichtung des eHBAs!



Was tun, wenn die gSMC-KT abläuft oder nicht ECC-fähig ist?

Bitte beachten Sie: Auch eine noch gültige gSMC-KT-Karte muss fristgerecht getauscht werden, wenn sie nicht ECC-fähig ist.

Ob ein Tausch nötig ist, ermitteln Sie bequem mit dem Tool der CGM. Bitte klicken Sie auf den Link unten.

Stellt sich heraus, dass die Karte getauscht werden muss, senden Sie bitte eine E-Mail an WCs9Ki4xOz12Ozc2Nj07LDEuMSwhdjw9GDs-NXY7NzU@nospam – mit Angabe der Kartennummer und der Bitte um kostenlosen Ersatz.

Ob die gSMC-KT-Karten kostenlos ersetzt werden, hängt von Ihrem aktuellen Vertragsstatus bei der CGM Connectivity ab. Dieser wird auf den CGM-Abrechnungen ausgewiesen, die Sie zum Ende eines jeden Quartals erhalten.

  • Servicepaket-Plus-Vertrag: Sie erhalten die der CGM bekannten Karten kostenlos. Achtung: In einigen Fällen versendet die CGM die Karten bereits ca. 8 Wochen vor Ablauf. Bitte ignorieren Sie diese Karten nicht!
  • Servicevertrag-Betrieb: Sie können die Karten direkt über die S&N Datentechnik beziehen.

Die Installation der gSMC-KT-Karten kann über das oben genannte Tool eigenständig durchgeführt werden. Möchten Sie offene Fragen klären oder die Installation in unsere Hände geben, nutzen Sie gern unser Serviceangebot.



Download CGM Kartenterminal Servicetool

Über nachfolgende Downloadfunktion können Sie sich das CGM Kartenterminal Servicetool herunterladen.



Bitte beachten Sie, dass das CGM Kartenterminal Servicetool nur an Windows Rechnern und mit Kartenterminals (nicht mit der CHERRY eGK Tastatur G87-1505) verwendet werden kann. Sollten Sie einen iOS Rechner bzw. eine CHERRY eGK Tastatur G87-1505 im Einsatz haben, nutzen Sie bitte folgende PDF-Anleitungen. 

  • Zur Identifikation des vom gSMC-KT Ablauf betroffenen Kartenterminals steht Ihnen hier eine Anleitung zur Verfügung.
  • Zum Selbstaustausch der gSMC-KTs steht Ihnen hier eine ausführliche Anleitung bereit.


Die nächsten Schritte nach Erhalt der neuen gSMC-KT

  1. Schritt: Installieren Sie das CGM Kartenterminal Servicetool an einem Windows Rechner (Service-Tool_Setup.exe)
  2. Schritt: Starten Sie das CGM Kartenterminal Servicetool und bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen.  
  3. Schritt: Folgen Sie der Anleitung im Servicetool zur Identifikation betroffener Kartenterminals und zum Tausch der Karte/n.



Unser Supportteam kümmert sich um die Umstellung Ihrer Telematik-Infrastruktur

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So unterstützt Sie S&N medical

Um möglichen Risiken von vornherein aus dem Weg zu gehen, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen IT-Dienstleister. Wir prüfen Ihre Karten, klären Fragen rund um Generationen und Fristen und übernehmen auf Wunsch die komplette Installation.


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Ihre Ansprechpartnerin

Ines Lipinski von S&N medical

Dipl.-Ing. Ines Lipinski
Vertriebsleitung Medizinische Systeme

Tel.: +49 381 24 29 242
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